Abrechnung und

Behandlungsgebühr

Abrechnung und

Behandlungsgebühr

Bei meiner Praxis handelt es sich um eine Privat- bzw. Selbstzahlerpraxis.

Durch meine Qualifikation als Heilpraktiker bin ich ermächtigt Leistungen auch ohne ärztliche Verordnung durchzuführen.  Falls Sie dennoch ein Rezept Ihres Arztes bekommen, wird die Behandlung wie unten beschrieben abgerechnet.

Meine Honorare werden gemäß Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH / BMI) berechnet.

Sie bezahlen Ihre Behandlung sofort (Karten- oder Barzahlung) und werden entsprechend quittiert. Diese können Ihre Rechnung dann bei der Privat- oder gesetzlichen Krankenkasse einreichen.

Bei meiner Praxis handelt es sich um eine Privat- bzw. Selbstzahlerpraxis.

Durch meine Qualifikation als Heilpraktiker bin ich ermächtigt Leistungen auch ohne ärztliche Verordnung durchzuführen.  Falls Sie dennoch ein Rezept Ihres Arztes bekommen, wird die Behandlung wie unten beschrieben abgerechnet.

Meine Honorare werden gemäß Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH / BMI) berechnet.

Sie bezahlen Ihre Behandlung sofort (Karten- oder Barzahlung) und werden entsprechend quittiert. Diese können Ihre Rechnung dann bei der Privat- oder gesetzlichen Krankenkasse einreichen.

private

 Krankenversicherung

Private Versicherungen und Zusatzversicherungen erstatten in der Regel die Behandlungskosten ganz oder teilweise, hier im Rahmen Ihres abgeschlossenen Tarifs.

Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung, ob und in welcher Höhe Heilpraktikerleistungen übernommen werden. Sollte Ihre Zusatzversicherung oder Privatkrankenkassen abweichend erstatten, was aus Ihren mir nicht vorliegenden Vertragsunterlagen zu entnehmen ist, kann es zu einer zumutbaren Selbstbeteiligung kommen. Das Patientenrechtegesetz verpflichtet mich Sie darüber aufzuklären, dass möglicherweise nicht alles erstattet wird, was ich Ihnen in Rechnung stelle.

gesetzliche

 Krankenversicherung

Osteopathie ist eine Privatleistung und zählt nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.Manche gesetzlichen Krankenkassen unterstützen ihre Mitglieder mit anteiligen Zahlungen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld der Erstbehandlung, bei Ihrer Versicherung. Eine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse kann ich leider nicht gewährleisten.
Eine ausführliche Liste der gesetzlichen Krankenkassen und die jeweiligen Voraussetzungen finden sie hier: ​

www.osteokompass.de
www.osteopathie.de/service-krankenkassenliste

private

 Krankenversicherung

Private Versicherungen und Zusatzversicherungen erstatten in der Regel die Behandlungskosten ganz oder teilweise, hier im Rahmen Ihres abgeschlossenen Tarifs.

Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung, ob und in welcher Höhe Heilpraktikerleistungen übernommen werden. Sollte Ihre Zusatzversicherung oder Privatkrankenkassen abweichend erstatten, was aus Ihren mir nicht vorliegenden Vertragsunterlagen zu entnehmen ist, kann es zu einer zumutbaren Selbstbeteiligung kommen. Das Patientenrechtegesetz verpflichtet mich Sie darüber aufzuklären, dass möglicherweise nicht alles erstattet wird, was ich Ihnen in Rechnung stelle.

gesetzliche

 Krankenversicherung

Osteopathie ist eine Privatleistung und zählt nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.Manche gesetzlichen Krankenkassen unterstützen ihre Mitglieder mit anteiligen Zahlungen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld der Erstbehandlung, bei Ihrer Versicherung. Eine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse kann ich leider nicht gewährleisten.
Eine ausführliche Liste der gesetzlichen Krankenkassen und die jeweiligen Voraussetzungen finden sie hier: ​

www.osteokompass.de
www.osteopathie.de/service-krankenkassenliste